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ELEMENTARSCHUTZ

Naturgefahren brauchen einen eigenen Blick in die Bedingungen.

Der Begriff Elementarschutz umfasst je nach Vertrag verschiedene weitere Naturgefahren. Entscheidend ist, welche Gefahren tatsächlich eingeschlossen, ausgeschlossen oder an Pflichten geknüpft sind. PRIMÄRER CTA: Elementarschutz prüfen SEKUNDÄRER CTA: Wohngebäudeversicherung ansehen

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Typische weitere Naturgefahren

  • Je nach Bedingungswerk können Überschwemmung durch Ausuferung oder Witterungsniederschläge, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch erfasst sein.
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Gebäude und Hausrat getrennt betrachten

  • Eigentümer benötigen den Baustein im Wohngebäudevertrag für das Gebäude. Beweglicher Hausrat wird über eine entsprechende Erweiterung der Hausratversicherung abgesichert.
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Selbstbeteiligung und Wartezeit

  • Elementarbausteine können eigene Selbstbeteiligungen, Wartezeiten oder risikobezogene Bedingungen enthalten. Diese Punkte gehören in die Prüfung.
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Vorsorge und Obliegenheiten

  • Rückstausicherungen, Instandhaltung, Lagerung im Keller und Schadenminderung können für die Leistung relevant sein. Maßgeblich sind die konkreten Vertragsbedingungen.
Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Ist Elementarschutz Pflicht?+

Eine allgemeine Pflicht besteht derzeit nicht pauschal für alle Verträge. Anforderungen können sich jedoch aus Finanzierung, Vertrag oder individueller Risikosituation ergeben.

Kann jedes Gebäude versichert werden?+

Versicherbarkeit, Beitrag, Selbstbeteiligung und Auflagen hängen von Standort, Schadenhistorie, Gebäude und Anbieter ab.

Deckt Elementarschutz Grundwasser?+

Reines Grundwasser ohne ein versichertes Ereignis ist typischerweise nicht gedeckt. Die genaue Abgrenzung steht in den Bedingungen.

Ist Starkregen immer eine Überschwemmung?+

Für die Versicherung ist die vertragliche Definition entscheidend. Wasser muss häufig oberirdisch auf normalerweise trockenes Land oder in das Gebäude gelangen.

Kann ich Elementarschutz nach einem Schaden sofort abschließen?+

Ein neuer Vertrag leistet nicht rückwirkend. Wartezeiten, Annahmeprüfung und Vorschäden können die Aufnahme beeinflussen.

Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.

Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.

Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026