Was Ihre Familie finanziell schützt – und was nur zusätzlich beruhigt.
Familien brauchen keine möglichst große Anzahl an Policen, sondern eine klare Reihenfolge. Im Mittelpunkt stehen Haftung, Einkommen, Wohnen und die finanzielle Absicherung von Angehörigen. PRIMÄRER CTA: Familien-Check starten SEKUNDÄRER CTA: Policen prüfen lassen
Das Fundament
- Private Haftpflicht und Krankenversicherung gehören zur grundlegenden Absicherung. Bei Eigentum kommt die Wohngebäudeversicherung hinzu.
Einkommen und Hinterbliebene
- Wenn die Familie von Erwerbseinkommen abhängig ist, sollten Berufsunfähigkeit und Risikolebensversicherung passend zur finanziellen Belastung geprüft werden.
Kinder richtig mitversichern
- Mitversicherung, deliktunfähige Kinder, Auslandsaufenthalte, Unfallrisiken und Zusatzschutz sind tarifabhängig. Nicht jede Kinderpolice ist automatisch notwendig.
Verträge aktuell halten
- Geburt, Elternzeit, Umzug, Immobilienkauf und veränderte Arbeitszeiten können Versicherungssummen und Bedarf verändern.
Antworten, bevor Sie fragen müssen.
Braucht jedes Familienmitglied eine eigene Privathaftpflicht?+
Häufig können Partner und Kinder in einem Familientarif mitversichert sein. Voraussetzungen und Altersgrenzen sind tarifabhängig.
Ist eine Kinderunfallversicherung immer notwendig?+
Nicht automatisch. Zuerst sollten existenzielle Risiken der Familie abgesichert sein. Anschließend kann geprüft werden, ob Unfall- oder Invaliditätsschutz für das Kind sinnvoll ergänzt.
Wie hoch sollte eine Risikolebensversicherung sein?+
Die Summe hängt von Einkommen, laufenden Kosten, Krediten, Betreuungsbedarf und gewünschter Absicherungsdauer ab.
Was ändert sich nach einer Geburt?+
Versicherte Personen, Haftpflichtschutz, Hinterbliebenenschutz, Einkommensabsicherung und gegebenenfalls Krankenversicherung sollten geprüft werden.
Kann ich alle Familienverträge gemeinsam hochladen?+
Ja. Zusammengehörige Policen lassen sich besser im Gesamtbild beurteilen.
Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.
Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.
Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026
