Kfz-Beitragserhöhung
Wir prüfen SF-Klasse, Werkstattbindung, Fahrerkreis, Selbstbehalt und Wenigfahrer-Regelung – oft lassen sich Beiträge senken, ohne den Vertrag zu wechseln.
Beitragserhöhung
Eine Beitragserhöhung ist kein Automatismus für Kündigung. Wir prüfen sachlich, ob Sonderkündigung, interner Tarifwechsel, angepasste Selbstbehalte oder eine sinnvolle Alternative in Frage kommen – ohne bestehende Vorteile zu verlieren.
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Worauf es hier ankommt
Wir prüfen SF-Klasse, Werkstattbindung, Fahrerkreis, Selbstbehalt und Wenigfahrer-Regelung – oft lassen sich Beiträge senken, ohne den Vertrag zu wechseln.
Ein PKV-Wechsel ist meist keine gute Idee. Wir prüfen tarifinterne Optionen (§204 VVG), Beitragsentlastung und ob ein Selbstbehalt sinnvoll ist.
Erhöhungen kommen oft durch den Anpassungsfaktor. Wir prüfen, ob die Neuwertsumme noch realistisch ist – und ob ein Anbieter mit vergleichbaren Bedingungen günstiger ist.
Kleinere Erhöhungen sind oft nicht wechselwürdig. Wir prüfen, ob Ihr aktueller Vertrag Elementar, Fahrrad und Grobfahrlässigkeit noch angemessen abdeckt.
Bestehende BU-Verträge sollten wegen Beitragserhöhungen fast nie gekündigt werden. Wir prüfen Beitragsdynamik und Ratenzahlungszuschläge sachlich.
Nicht jede Erhöhung rechtfertigt Aufwand. Wir sagen Ihnen klar, wenn Sie mit Ihrem bestehenden Vertrag gut aufgehoben sind.
Kontext, den wir mitdenken
Bei Beitragserhöhungen ohne Leistungsverbesserung entsteht meist ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Wir prüfen Fristen und Formalien mit.
Ein günstigerer Beitrag mit schwächeren Bedingungen kann im Schaden teurer werden. Wir vergleichen Bedingungswerke, nicht nur Preise.
Häufige Fragen
Rein rechtlich ja, meist aber nicht sinnvoll. Alterungsrückstellungen gehen zum großen Teil verloren. Interner Tarifwechsel ist fast immer die bessere Wahl.
Bei manchen Sparten (PKV, Kfz-Kasko) ja – bei anderen ist das Bedingungswerk wichtiger als der Beitrag. Wir prüfen es pro Vertrag.
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Wir empfehlen keine vorschnellen Kündigungen. Bedingungen und Bestandsvorteile zählen mehr als kurzfristige Beitragsersparnis.