Erst prüfen, dann entscheiden.
Eine Beitragserhöhung ist ein Anlass für eine genaue Prüfung, aber nicht automatisch ein Grund zur Kündigung. Entscheidend sind Vertragsart, Fristen, Leistungen und mögliche Alternativen. PRIMÄRER CTA: Erhöhung prüfen lassen SEKUNDÄRER CTA: Schreiben hochladen
Was zuerst geklärt wird
- Welche Versicherung ist betroffen, warum wurde der Beitrag angepasst, ändern sich gleichzeitig Leistungen oder Selbstbeteiligungen und welche Frist gilt laut Schreiben und Vertrag?
Mögliche Wege
- Vertrag unverändert fortführen, Tarif oder Bausteine anpassen, Selbstbeteiligung prüfen, Alternativangebot vergleichen oder – wenn rechtlich und fachlich sinnvoll – kündigen.
Besondere Vorsicht bei Personenversicherungen
- Bei Kranken-, Berufsunfähigkeits-, Pflege- und Lebensversicherungen können Gesundheitsprüfung, Alter, Rückstellungen, Ausschlüsse oder neue Wartezeiten eine Rolle spielen. Nicht kündigen, bevor eine tragfähige Alternative verbindlich geklärt ist.
Unterlagen
- Erhöhungsschreiben, aktueller Versicherungsschein, letzte Beitragsrechnung und relevante Nachträge hochladen.
Antworten, bevor Sie fragen müssen.
Habe ich bei jeder Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?+
Das hängt von Vertragsart, Ursache und konkretem Schreiben ab. Fristen und Voraussetzungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Sollte ich sofort kündigen?+
Nein. Besonders bei Personenversicherungen sollte niemals ohne gesicherte Anschlusslösung gekündigt werden.
Kann der Beitrag durch Leistungsanpassung sinken?+
Möglicherweise. Dabei muss geprüft werden, ob entscheidende Leistungen oder Versicherungssummen verloren gehen.
Welche Frist gilt?+
Die maßgebliche Frist ergibt sich aus Gesetz, Vertrag und Erhöhungsschreiben. Das Zugangsdatum des Schreibens sollte dokumentiert werden.
Kann ich nur das Erhöhungsschreiben hochladen?+
Für eine erste Einordnung ja. Für eine fundierte Prüfung wird meistens auch der aktuelle Versicherungsschein benötigt.
Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.
Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.
Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026
