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VERSICHERUNGSCHECK IM RUHESTAND

Wenn sich der Alltag verändert, darf der Versicherungsordner mitziehen.

Im Ruhestand verändern sich Einkommen, Arbeitsrisiken, Mobilität, Reisen, Wohnen und Vorsorgethemen. Prüfen Sie, welche Verträge weiterhin wichtig sind und welche angepasst werden können. PRIMÄRER CTA: Verträge prüfen SEKUNDÄRER CTA: Persönlich beraten lassen

01

Was häufig neu bewertet wird

  • Berufliche Absicherung, private Haftpflicht, Hausrat und Wohngebäude, Rechtsschutz, Kfz, Reise- und Gesundheitsschutz, Pflegevorsorge sowie bestehende Renten- und Lebensversicherungen.
02

Nicht pauschal kündigen

  • Das Ende des Berufslebens bedeutet nicht, dass jeder beruflich geprägte Vertrag sofort beendet werden sollte. Laufzeit, Leistungsansprüche und mögliche Beitragsfreistellungen müssen geprüft werden.
03

Wohnen und Eigentum

  • Bei abbezahltem oder umgebautem Eigentum sollten Gebäudedaten, Wohnfläche, Nebengebäude, Photovoltaik, Elementarschutz und grobe Fahrlässigkeit aktuell sein.
04

Klare Ordnung

  • Ziel ist eine verständliche Übersicht für Sie und auf Wunsch auch für Angehörige: Ansprechpartner, Vertragsnummern, Zahlweise, Leistungen und wichtige Fristen.
Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Welche Versicherung wird im Ruhestand meistens überflüssig?+

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung endet typischerweise mit dem vereinbarten Endalter; bestehende Verträge und Ansprüche müssen vorher geprüft werden.

Bleibt die Privathaftpflicht wichtig?+

Ja. Die gesetzliche Haftung endet nicht mit dem Ruhestand. Tarif, mitversicherte Personen und Deckungssumme sollten aktuell sein.

Sollte ich meine Kfz-Versicherung anpassen?+

Fahrleistung, Fahrerkreis, Fahrzeugnutzung und Selbstbeteiligung können sich ändern und sollten überprüft werden.

Welche Rolle spielt Pflegevorsorge?+

Pflegebedürftigkeit kann eine erhebliche finanzielle Belastung auslösen. Ob eine private Ergänzung sinnvoll oder noch abschließbar ist, hängt von Alter, Gesundheit und Budget ab.

Kann ich Unterlagen gemeinsam mit Angehörigen ordnen?+

Ja. Mit Ihrer Zustimmung kann eine nachvollziehbare Vertragsübersicht erstellt werden. Vollmachten und Zugriffsrechte müssen getrennt und rechtssicher behandelt werden.

Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.

Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.

Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026