Ein kleiner Beitrag schützt vor sehr großen Forderungen.
Wer anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, kann persönlich haften. Eine Privathaftpflicht prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schäden im vereinbarten Umfang. PRIMÄRER CTA: Privathaftpflicht prüfen SEKUNDÄRER CTA: Police hochladen
Wichtige Prüfpunkte
- Ausreichende Deckungssumme, Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mitversicherte Personen, deliktunfähige Kinder, Gefälligkeitsschäden, Mietsachschäden, Schlüsselverlust und Forderungsausfalldeckung.
Haushalt und Lebensphase
- Single-, Paar- und Familientarife unterscheiden sich. Auszug, Heirat, Scheidung, Ausbildung und eigener Haushalt können die Mitversicherung verändern.
Besondere Risiken
- Hunde, Pferde, bestimmte Ehrenämter, vermietete Immobilien, Bauvorhaben oder nebenberufliche Tätigkeiten benötigen möglicherweise eigene oder ergänzende Deckung.
Was nicht versichert ist
- Vorsätzlich verursachte Schäden sind nicht versichert. Weitere Ausschlüsse und Begrenzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Antworten, bevor Sie fragen müssen.
Ist eine Privathaftpflicht Pflicht?+
Sie ist nicht allgemein gesetzlich vorgeschrieben, gilt aber wegen der möglichen unbegrenzten persönlichen Haftung als besonders wichtiger Basisschutz.
Sind Kinder automatisch mitversichert?+
In Familientarifen häufig ja, aber Altersgrenzen, Ausbildung, eigener Haushalt und Deliktunfähigkeit sind tarifabhängig.
Was ist Forderungsausfalldeckung?+
Sie kann greifen, wenn Ihnen jemand einen versicherten Haftpflichtschaden zufügt, aber selbst nicht zahlen kann und weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Sind Schäden an gemieteten Sachen versichert?+
Mietsachschäden können eingeschlossen sein, häufig mit Einschränkungen für bestimmte Sachen oder Abnutzung.
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?+
Sie sollte auch schwere Personenschäden abbilden. Die konkrete Empfehlung wird anhand aktueller Tarife und Ihrer Situation geprüft.
Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.
Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.
Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026
