Für bestimmte Tiere reicht die Privathaftpflicht nicht aus.
Halter können für Schäden ihres Tieres haften. Bei Hunden und Pferden ist deshalb je nach Tier und Bundesland ein eigener Haftpflichtschutz erforderlich oder besonders wichtig. PRIMÄRER CTA: Tierhalterhaftpflicht prüfen SEKUNDÄRER CTA: Police hochladen
Wichtige Leistungen
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden, Fremdhüter, Mietsachschäden, ungewollter Deckakt, Welpen oder Fohlen, Auslandsaufenthalte und gegebenenfalls Turniere oder gewerbliche Nutzung.
Hund
- Rasse, Anzahl, Nutzung, Vorschäden und regionale Vorgaben können Annahme und Pflicht beeinflussen.
Pferd
- Reitbeteiligungen, Fremdreiter, Weiderisiko, Flurschäden, Turniere und Anhänger- beziehungsweise Transportthemen prüfen.
Abgrenzung
- Kleintiere sind häufig über die Privathaftpflicht erfasst. Für Hunde und Pferde gelten regelmäßig eigene Anforderungen.
Antworten, bevor Sie fragen müssen.
Ist Hundehaftpflicht in Bayern Pflicht?+
Pflichten können von Bundesland, Gemeinde und Einstufung des Hundes abhängen. Die aktuelle örtliche Regelung muss geprüft werden.
Sind Fremdhüter versichert?+
In guten Tarifen häufig, aber Umfang und Personenkreis unterscheiden sich.
Ist eine Reitbeteiligung mitversichert?+
Das muss ausdrücklich im Pferdehaltertarif geprüft werden.
Was passiert bei einem Schaden durch Weglaufen?+
Solche Schäden können grundsätzlich unter die Tierhalterhaftung fallen, sofern kein Ausschluss greift.
Deckt die Versicherung Tierarztkosten?+
Nein. Tierarztkosten für das eigene Tier sind Thema einer Tierkranken- oder OP-Versicherung, nicht der Haftpflicht.
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Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026
