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GEWERBE

Berufshaftpflicht

Die Berufshaftpflicht ist der Basisvertrag freier Berufe. Sie kombiniert Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht auf den konkreten Berufsbereich zugeschnitten.

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Typische Berufsbilder

  • Heilberufe: Ärzte, Physiotherapeuten, Heilpraktiker.
  • Beratende Berufe: Steuerberater, Anwälte, Wirtschaftsprüfer.
  • Technische Berufe: Ingenieure, Architekten, Sachverständige.
  • Kreativ- und IT-Berufe: Designer, Entwickler, Berater.
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Was der Vertrag leisten muss

  • Personen-, Sach- und echte Vermögensschäden.
  • Passiven Rechtsschutz gegen unberechtigte Ansprüche.
  • Auslandsprojekte und internationale Kunden.
  • Musterverträge, AGB und werkvertragliche Haftung.
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Fallstricke

  • Berufsbild-Beschreibung muss exakt zur Tätigkeit passen.
  • Subunternehmer- und ARGE-Regelungen prüfen.
  • Kammern schreiben teils Mindestsummen vor (Anwälte 250.000 €, StB 500.000 €).
Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Brauche ich als Freelancer eine Berufshaftpflicht?+

Sobald Sie beratend oder planend tätig sind, ja. Reine Umsetzung ohne Beratungsanteil kommt manchmal mit einer Betriebshaftpflicht aus.

Was ist mit Cyber-Risiken?+

Datenpannen und Hackerangriffe sind Standard-Berufshaftpflicht meist nicht mitversichert – Cyberpolice ergänzen.

Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.

Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.

Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026