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GEWERBE

Ertragsausfallversicherung

Die Ertragsausfallversicherung ersetzt fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn, wenn Ihr Betrieb nach einem Sachschaden pausiert.

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So funktioniert sie

  • Sachschaden (z. B. Feuer) löst Deckung aus.
  • Ersetzt Löhne, Miete, Zinsen, Abschreibungen.
  • Deckt entgangenen Betriebsgewinn im Haftzeitraum (12–24 Monate).
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Wichtige Stellschrauben

  • Haftzeit realistisch bemessen (Wiederaufbau + Marktrückkehr).
  • Karenzzeit gering halten (72 h oder 7 Tage).
  • Rückwirkungsschäden bei Zulieferer-/Abnehmerausfall.
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Ergänzungen

  • Cyber-Betriebsunterbrechung separat regeln.
  • Mehrkostenversicherung für Notbetrieb.
  • Vertragsstrafenrisiko mit versichern.
Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Ist Corona ein versicherter Schaden?+

In der Regel nein. Pandemieausschlüsse sind Standard – Ausnahmen nur mit separater Klausel.

Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.

Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.

Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026