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Gewässerschadenhaftpflicht

Wer Öl-, Diesel- oder Chemikalientanks besitzt, haftet für Gewässerschäden auch ohne Verschulden. Die Gewässerschadenhaftpflicht deckt diese verschärfte Haftung.

01

Wer sie braucht

  • Eigentümer von Öltanks (ober- oder unterirdisch).
  • Betriebe mit wassergefährdenden Stoffen.
  • Land- und Forstwirte mit Betriebstanks.
02

Deckung

  • Sanierung von Boden und Grundwasser.
  • Kosten von Behördenauflagen.
  • Ansprüche Dritter (Nachbargrundstück).
03

Häufige Fehler

  • Tankvolumen nicht korrekt angegeben.
  • Fehlende Prüfnachweise bei Sachverständigen.
  • Doppelversicherung mit Wohngebäude – Klarheit schaffen.
Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Ist der Öltank in der Wohngebäudeversicherung enthalten?+

Der Tank ja, der Gewässerschaden meist nicht – dafür braucht es die eigene Deckung.

Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.

Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.

Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026