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Gewässerschadenhaftpflicht
Wer Öl-, Diesel- oder Chemikalientanks besitzt, haftet für Gewässerschäden auch ohne Verschulden. Die Gewässerschadenhaftpflicht deckt diese verschärfte Haftung.
01
Wer sie braucht
- Eigentümer von Öltanks (ober- oder unterirdisch).
- Betriebe mit wassergefährdenden Stoffen.
- Land- und Forstwirte mit Betriebstanks.
02
Deckung
- Sanierung von Boden und Grundwasser.
- Kosten von Behördenauflagen.
- Ansprüche Dritter (Nachbargrundstück).
03
Häufige Fehler
- Tankvolumen nicht korrekt angegeben.
- Fehlende Prüfnachweise bei Sachverständigen.
- Doppelversicherung mit Wohngebäude – Klarheit schaffen.
Häufige Fragen
Antworten, bevor Sie fragen müssen.
Ist der Öltank in der Wohngebäudeversicherung enthalten?+
Der Tank ja, der Gewässerschaden meist nicht – dafür braucht es die eigene Deckung.
Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.
Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.
Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026
