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GEWERBE

Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist Pflicht- oder Kernvertrag für beratende und planende Berufe: Sie deckt reine Vermögensschäden aus fehlerhafter Beratung, Berechnung oder Planung.

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Für wen sie unverzichtbar ist

  • Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer (Pflicht).
  • Ingenieure, Architekten, Sachverständige.
  • IT-Berater, Unternehmensberater, Coaches.
  • Immobilien-, Finanz- und Versicherungsmakler.
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Was gedeckt ist

  • Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen-/Sachschaden.
  • Verletzung von Beratungs-, Aufklärungs- und Prüfpflichten.
  • Vertragliche Haftung im gesetzlichen Rahmen.
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Häufige Ausschlüsse

  • Wissentliche Pflichtverletzung.
  • Vertragsstrafen und Bußgelder.
  • Tätigkeiten außerhalb des angezeigten Berufsbildes.
Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Was unterscheidet sie von der Betriebshaftpflicht?+

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine Finanzschäden ohne vorherigen Personen-/Sachschaden.

Ist Rückwärtsdeckung möglich?+

Ja, häufig 1–5 Jahre – wichtig beim Wechsel von einem Vorvertrag.

Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.

Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.

Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026