GEWERBE
Vermögensschadenhaftpflicht
Die Vermögensschadenhaftpflicht ist Pflicht- oder Kernvertrag für beratende und planende Berufe: Sie deckt reine Vermögensschäden aus fehlerhafter Beratung, Berechnung oder Planung.
01
Für wen sie unverzichtbar ist
- Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer (Pflicht).
- Ingenieure, Architekten, Sachverständige.
- IT-Berater, Unternehmensberater, Coaches.
- Immobilien-, Finanz- und Versicherungsmakler.
02
Was gedeckt ist
- Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen-/Sachschaden.
- Verletzung von Beratungs-, Aufklärungs- und Prüfpflichten.
- Vertragliche Haftung im gesetzlichen Rahmen.
03
Häufige Ausschlüsse
- Wissentliche Pflichtverletzung.
- Vertragsstrafen und Bußgelder.
- Tätigkeiten außerhalb des angezeigten Berufsbildes.
Häufige Fragen
Antworten, bevor Sie fragen müssen.
Was unterscheidet sie von der Betriebshaftpflicht?+
Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die Vermögensschadenhaftpflicht deckt reine Finanzschäden ohne vorherigen Personen-/Sachschaden.
Ist Rückwärtsdeckung möglich?+
Ja, häufig 1–5 Jahre – wichtig beim Wechsel von einem Vorvertrag.
Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.
Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.
Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026
