GEWERBE
Vertrauensschadenversicherung
Die Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden durch vorsätzliche Handlungen eigener oder externer Personen – von Unterschlagung bis Fake-President-Betrug.
01
Typische Schäden
- Unterschlagung in Buchhaltung/Kasse.
- CEO-Fraud und Fake-President-Betrug.
- Manipulation von Zahlungsanweisungen.
- Diebstahl durch externe Dienstleister.
02
Was der Vertrag leistet
- Ersatz des unmittelbaren Vermögensschadens.
- Kosten für Aufklärung, Forensik, Rechtsverfolgung.
- Reputationskostenanteil.
03
Präventionsstandards
- 4-Augen-Prinzip bei Zahlungen.
- Freigabegrenzen und dokumentierte Prozesse.
- Mitarbeiter-Screening bei sensiblen Positionen.
Häufige Fragen
Antworten, bevor Sie fragen müssen.
Ist das nicht Sache der Strafverfolgung?+
Strafverfolgung ersetzt keinen Schaden – dafür ist die Vertrauensschadenpolice da.
Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.
Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.
Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026
