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GEWERBE

Vertrauensschadenversicherung

Die Vertrauensschadenversicherung deckt Vermögensschäden durch vorsätzliche Handlungen eigener oder externer Personen – von Unterschlagung bis Fake-President-Betrug.

01

Typische Schäden

  • Unterschlagung in Buchhaltung/Kasse.
  • CEO-Fraud und Fake-President-Betrug.
  • Manipulation von Zahlungsanweisungen.
  • Diebstahl durch externe Dienstleister.
02

Was der Vertrag leistet

  • Ersatz des unmittelbaren Vermögensschadens.
  • Kosten für Aufklärung, Forensik, Rechtsverfolgung.
  • Reputationskostenanteil.
03

Präventionsstandards

  • 4-Augen-Prinzip bei Zahlungen.
  • Freigabegrenzen und dokumentierte Prozesse.
  • Mitarbeiter-Screening bei sensiblen Positionen.
Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Ist das nicht Sache der Strafverfolgung?+

Strafverfolgung ersetzt keinen Schaden – dafür ist die Vertrauensschadenpolice da.

Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.

Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.

Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026