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PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG

Ein Unfall ist nur eine mögliche Ursache dauerhafter Einschränkungen.

Die private Unfallversicherung leistet bei den vertraglich definierten dauerhaften Unfallfolgen. Sie ersetzt keine Berufsunfähigkeitsversicherung, kann aber je nach Lebenssituation ergänzen. PRIMÄRER CTA: Unfallversicherung prüfen SEKUNDÄRER CTA: Arbeitskraft prüfen

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Kernleistung

  • Invaliditätsleistung abhängig vom Invaliditätsgrad, der vereinbarten Grundsumme, Progression und Gliedertaxe.
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Zusatzleistungen

  • Unfallrente, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Bergungskosten, kosmetische Operationen und Assistance können enthalten sein.
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Definition des Unfalls

  • Versichert ist ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis nach den Bedingungen. Erweiterungen für Eigenbewegung oder bestimmte Gesundheitsschäden sind tarifabhängig.
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Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit

  • Unfallversicherung knüpft an den Unfall an, Berufsunfähigkeitsversicherung an die gesundheitlich bedingte Einschränkung des Berufs – unabhängig davon, ob Krankheit oder Unfall die Ursache ist.
Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Zahlt die Unfallversicherung bei Krankheit?+

Grundsätzlich nicht allein wegen einer Krankheit. Entscheidend ist ein versichertes Unfallereignis und eine daraus resultierende Leistungsvoraussetzung.

Was ist Progression?+

Sie erhöht die Leistung bei höheren Invaliditätsgraden überproportional. Verlauf und Höchstleistung unterscheiden sich.

Was ist die Gliedertaxe?+

Sie ordnet dem Verlust oder der Funktionsbeeinträchtigung bestimmter Körperteile feste Invaliditätsgrade zu.

Brauchen Kinder eine Unfallversicherung?+

Das kann individuell sinnvoll sein, ersetzt aber keine umfassende Betrachtung schwerer Invaliditätsrisiken und familiärer Finanzen.

Kann ich Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren?+

Ja. Sie decken unterschiedliche Auslöser und Leistungen ab, sollten aber nach Priorität und Budget abgestimmt werden.

Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.

Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.

Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026