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SPEZIALVERSICHERUNGEN

Drohnenversicherung

Für Drohnen gilt eine gesetzliche Halterhaftpflichtpflicht. Die klassische Privathaftpflicht deckt sie meist nicht – ein eigener Vertrag ist Pflicht.

01

Rechtliche Grundlage

  • EU-Drohnenverordnung 2019/947.
  • Pflicht zur Haftpflichtversicherung für alle Drohnen.
  • Registrierungspflicht ab 250 g oder mit Kamera.
02

Deckung

  • Personen- und Sachschäden durch Drohne.
  • Deckung mind. 1 Mio. €, empfohlen 5 Mio. €.
  • Optional Kasko und Elektronik-Deckung.
03

Gewerbliche Nutzung

  • Zwingend gewerblicher Tarif (Filmproduktion, Vermessung).
  • Nachweispflicht gegenüber Auftraggebern.
  • Kombination mit Berufshaftpflicht sinnvoll.
Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Deckt die Privathaftpflicht Drohnen ab?+

Nur wenn explizit als Baustein enthalten – meist nur bis 5 kg und für privaten Einsatz.

Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.

Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.

Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026