SPEZIALVERSICHERUNGEN
Drohnenversicherung
Für Drohnen gilt eine gesetzliche Halterhaftpflichtpflicht. Die klassische Privathaftpflicht deckt sie meist nicht – ein eigener Vertrag ist Pflicht.
01
Rechtliche Grundlage
- EU-Drohnenverordnung 2019/947.
- Pflicht zur Haftpflichtversicherung für alle Drohnen.
- Registrierungspflicht ab 250 g oder mit Kamera.
02
Deckung
- Personen- und Sachschäden durch Drohne.
- Deckung mind. 1 Mio. €, empfohlen 5 Mio. €.
- Optional Kasko und Elektronik-Deckung.
03
Gewerbliche Nutzung
- Zwingend gewerblicher Tarif (Filmproduktion, Vermessung).
- Nachweispflicht gegenüber Auftraggebern.
- Kombination mit Berufshaftpflicht sinnvoll.
Häufige Fragen
Antworten, bevor Sie fragen müssen.
Deckt die Privathaftpflicht Drohnen ab?+
Nur wenn explizit als Baustein enthalten – meist nur bis 5 kg und für privaten Einsatz.
Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.
Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.
Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026
