IMMOBILIEN
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ersetzt Personen- und Sachschäden Dritter durch das Grundstück – wichtig, sobald Sie nicht selbst darin wohnen.
01
Wann sie Pflicht ist
- Vermietete Immobilien.
- Unbebaute Grundstücke.
- Gemeinschaftseigentum (in WEG oft über Verwaltung).
02
Typische Schadenbeispiele
- Passant stürzt auf nicht geräumtem Gehweg.
- Herabfallende Dachziegel treffen Fahrzeug.
- Baum stürzt auf Nachbarhaus.
03
Bausteine
- Deckung mind. 10 Mio. € pauschal.
- Bauherrenhaftpflicht bei kleineren Umbauten inkludiert.
- Gewässerschaden für Öltanks als Ergänzung.
Häufige Fragen
Antworten, bevor Sie fragen müssen.
Reicht die Privathaftpflicht?+
Nur für die selbstbewohnte Immobilie. Vermietete Objekte und unbebaute Grundstücke brauchen einen eigenen Vertrag.
Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.
Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.
Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026
