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PRIVAT

Pferdehalterhaftpflicht

Pferde gelten zivilrechtlich als Luxustiere – die Halterhaftung ist verschuldensunabhängig und in voller Höhe. Eine Pferdehalterhaftpflicht ist deshalb praktisch unverzichtbar.

01

Was der Vertrag leisten muss

  • Deckung mind. 10 Mio. € pauschal.
  • Mitversicherung Fremdreiter, Reitbeteiligung, Pflegepersonen.
  • Flur- und Sachschäden (z. B. Zaunbruch, Ackerflächen).
  • Turnier- und Auslandseinsatz.
02

Reitbeteiligung sinnvoll regeln

  • Namentlich benennen oder pauschal mitversichern.
  • Deckung auch für Ansprüche der Reitbeteiligung selbst (Innenverhältnis).
  • Klarer Reitbeteiligungsvertrag als Ergänzung.
03

Zusatzbausteine

  • Fremdreiterrisiko bei geliehenen Pferden.
  • Gebrauchsschäden an Sattel/Zaumzeug im Fremdstall.
  • Kutschen- und Gespannnutzung.
Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen müssen.

Reicht meine Privathaftpflicht?+

Nein. Pferde sind explizit ausgeschlossen. Sie brauchen einen eigenen Vertrag.

Was ist bei Berittpferden?+

Es gelten häufig besondere Bedingungen; sprechen Sie uns auf gewerbliche Nutzung an.

Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.

Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.

Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026