PRIVAT
Pferdehalterhaftpflicht
Pferde gelten zivilrechtlich als Luxustiere – die Halterhaftung ist verschuldensunabhängig und in voller Höhe. Eine Pferdehalterhaftpflicht ist deshalb praktisch unverzichtbar.
01
Was der Vertrag leisten muss
- Deckung mind. 10 Mio. € pauschal.
- Mitversicherung Fremdreiter, Reitbeteiligung, Pflegepersonen.
- Flur- und Sachschäden (z. B. Zaunbruch, Ackerflächen).
- Turnier- und Auslandseinsatz.
02
Reitbeteiligung sinnvoll regeln
- Namentlich benennen oder pauschal mitversichern.
- Deckung auch für Ansprüche der Reitbeteiligung selbst (Innenverhältnis).
- Klarer Reitbeteiligungsvertrag als Ergänzung.
03
Zusatzbausteine
- Fremdreiterrisiko bei geliehenen Pferden.
- Gebrauchsschäden an Sattel/Zaumzeug im Fremdstall.
- Kutschen- und Gespannnutzung.
Häufige Fragen
Antworten, bevor Sie fragen müssen.
Reicht meine Privathaftpflicht?+
Nein. Pferde sind explizit ausgeschlossen. Sie brauchen einen eigenen Vertrag.
Was ist bei Berittpferden?+
Es gelten häufig besondere Bedingungen; sprechen Sie uns auf gewerbliche Nutzung an.
Persönliche Einordnung statt anonymer Tarifmaschine.
Erste persönliche Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Ohne automatischen Vertragswechsel.
Inhalt zuletzt fachlich geprüft am: 21.07.2026
